Kostenübernahme
– Was ist zu beachten?
Logopädie
Ein Rezept erhalten sowohl Kassen- als auch Privatversicherte nach Feststellung der Indikation von Ihrem Kinder- oder Facharzt.
Die Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patienten erfolgt über die jeweilige Krankenkasse. Bei Kassenpatienten über 18 Jahren fallen Rezeptgebühren an. Dafür erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Privatversicherte Patienten erhalten eine Privatrechnung, die sie direkt mit ihrer Versicherung abrechnen. Bitte beachten Sie als Privatversicherter, dass Ihre Krankenkasse den Rechnungsbetrag u. U. nicht vollständig erstattet und der Differenzbetrag von Ihnen selbst getragen werden muss. Bitte klären Sie die Kostenübernahme deshalb vorab mit Ihrer Versicherung.
LRS
Die Kostenübernahme für eine LRS-Therapie erfolgt über das zuständige Jugendamt. Der Antrag dafür ist beim Jugendamt zu stellen. Die Kostenzusage muss vor Beginn einer Therapie vorliegen.
Es besteht auch die Möglichkeit die Therapie selbst zu bezahlen. Die Gebühren dafür orientieren sich am Stundensatz der gesetzlichen Krankenkassen und können bei mir erfragt werden.